FGTPREMIUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FGT Premium GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungsleistungen, Analysen, Strategieentwicklung und verwandten Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, auch wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Vertragsabschluss

Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine unverbindliche Aufforderung an den Auftraggeber, Beratungsleistungen zu beauftragen.

Durch die Anfrage von Beratungsleistungen gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages ab. Der Auftragnehmer kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Beratungstätigkeit annehmen.

Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Auftragnehmer gespeichert und dem Auftraggeber nach Absendung seiner Anfrage nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail) zugeschickt.

3. Leistungsumfang und Projektdurchführung

Art, Umfang und Dauer der Beratungsleistungen werden individuell vereinbart und in einem Projektvertrag schriftlich festgehalten. Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmten wirtschaftlichen Erfolge, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Zulieferung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer behält sich vor, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Dies erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeitsvereinbarungen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Projektvertrag festgelegt. Sie kann als Festpreis, Tagessatz oder Stundensatz vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten erfolgt die Abrechnung in monatlichen Teilbeträgen. Auslagen wie Reisekosten, Übernachtungen und externe Dienstleistungen werden nach Aufwand gesondert berechnet.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort. Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

7. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Konzepte, Analysen, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

Eine Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte oder eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Präsentationsunterlagen und Zwischenergebnisse verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.

8. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung und läuft für die im Projektvertrag festgelegte Dauer. Eine ordentliche Kündigung ist nur zu den im Projektvertrag vereinbarten Terminen möglich.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Vertragspartei.

Kündigungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Der Auftragnehmer kann zusätzlich eine angemessene Entschädigung für entgangene Vergütung verlangen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

FGT Premium GmbH | Stand: Januar 2025